Dorotheenstädtischer Friedhof II
Dieser Friedhof wurde 1842 durch die Dorotheengemeinde angelegt, da der gemeinsame Friedhof mit der Friedrichswerderschen Gemeinde zu klein geworden war und die stetig wachsende Dorotheengemeinde einen eigenen Ruheplatz für ihre verstorbenen Mitglieder forderte. Nach einigen Auseinandersetzungen mit der Friedrichswerderschen Gemeinde konnte sie ihren Willen schließlich durchsetzen.
Am 12. Januar 1843 erfolgte dann die erste Bestattung auf dem neuen Friedhof und zwar die des Lebensmittelhändlers Johann Michael Wendt. In diesem Jahr folgten noch circa 280 weitere Bestattungen, der Großteil davon waren Kinder, die dem damals weit verbreiteten Kindstod zum Opfer fielen.
Das älteste, heute immer noch erhaltene Grab ist das Wandgrab der Professorenfamilie Schultz-Schultzenstein, das im Jahre 1851 erbaut wurde. Der Friedhof wurde aber nicht nur ausschließlich von Mitgliedern der Dorotheenstädtischen Kirchgemeinde genutzt, sondern auch von Einwohnern rund um die Liesenstraße, da die Friedhofsgebühren bis 1886 für Mitglieder der Gemeinde genauso niedrig waren wie für Nichtmitglieder.
Ab März 1943 begannen die ersten Beisetzungen der Bombenopfer des Zweiten Weltkrieges, 1945 wurden ganze Gemeinschaftsgräber angelegt, da die Zahl der durch den Krieg Getöteten überhand nahm. Heute sind an der Hauptallee des Friedhofs je links und rechts schlichte Ehrengräber zu sehen, die an die Opfer erinnern.
Auch die Friedhofskapelle wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört, der berühmte schwedische Baumeister Otto Bartning setzte sich jedoch gleich an einen neuen Entwurf, sodass die neue sogenannte „Notkirche“ als Ersatz bereits 1950/51 erbaut werden konnte.
Heute umfasst die Friedhofsfläche circa drei Hekar, es finden jährlich um die hundert Bestattungen statt. Der Friedhof wurde von einer evangelischen Glaubensgemeinde gegründet, in unseren Zeiten können dort aber nur noch Mitglieder der Dorotheenstädtischen Gemeinde beerdigt werden.
Hierbei stehen die Erd- und Feuerbestattung im Angebot. Da nicht jeder beliebige Grabstein zugelassen werden kann, ist auch hier vorher eine Grabsteingenehmigung erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, in einem Wahlgrab bestattet zu werden oder auch in einer Urnengemeinschaftsanlage.
Bei dem Wahlgrab ist eine Totenruhe von 20 Jahren vorgeschrieben. Soll diese Frist erweitert werden, muss die Verlängerung in der Regel mindestens fünf Jahre betragen.
Für die Grabpflege sind die Angehörigen selbst zuständig, außer bei einer Urnengemeinschaftsanlage. Sie haben aber weiterhin die Möglichkeit, das Grab gegen Bezahlung vom Friedhofsgärtner pflegen zu lassen. Die auf dem Friedhof befindlichen Ehrengräber dagegen werden automatisch durch die Friedhofsverwaltung erhalten, da oft keine Angehörigen mehr vorhanden sind und sie unter Denkmalschutz stehen.
Öffnungszeiten:
Januar 8-16 Uhr
Februar 8-17 Uhr
März 8-18 Uhr
April 8-19 Uhr
Mai-August 8-20 Uhr
September 8-19 Uhr
Oktober 8-18 Uhr
November 8-17 Uhr
Dezember 8-16 Uhr
Adresse:
Dorotheenstädtischer Kirchhof
Liesenstraße 9
1000 Berlin 65
Verwaltung:
Verwaltung der Friedhöfe der Friedrichswerderschen Gemeinde
Liesenstraße 9
13355 Berlin